„EU-Richter erschweren mit ihrer Entscheidung muslimisches und jüdisches Leben in Europa. Für die Betroffenen ist die Legitimierung von Schächtverboten enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Es entsteht der Eindruck, dass das Tierwohl nur vorgeschoben ist“, erklärt Ali Mete, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften das einem Schächtverbot aus Belgien die Rechtmäßigkeit bescheinigt. Ali Mete weiter:
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist für Musliminnen und Muslime sowie Jüdinnen und Juden sehr enttäuschend. Die Richter erschweren Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern das muslimische und jüdische Leben in Europa. Diese Entscheidung reiht sich nahtlos ein in eine zunehmend religionsfeindliche Rechtsprechungslinie der europäischen Jurisprudenz. Wie in den meisten bisherigen Fällen ergeht auch diese Entscheidung in erster Linie zulasten religiöser Minderheiten.
Die Richter begründen die Entscheidung mit dem Tierwohl. Dabei ist Tierwohl auch im Islam ein sehr hohes Gut und darf bei der Schächtung nicht verletzt werden. Das Tier darf weder während noch vor dem Schächten unnötigem Stress oder Schmerzen ausgesetzt sein. Strenge religiöse Riten und Regeln schreiben das Tierwohl bedingungslos vor. Dies lassen die Richter komplett außen vor, und argumentierten stattdessen mit der wachsenden Bedeutung des Tierwohls in der Gesellschaft – so, als ob Musliminnen und Muslime oder Jüdinnen und Juden kein Teil dieser Gesellschaft seien. Es ist ein Novum, dass der Schutz der öffentlichen Moral erstmals auf den Tierschutz ausgelegt wird.
Aus muslimischer Sicht ist diese Entscheidung nicht nur bitter, sondern auch nicht nachvollziehbar. EU-Richter haben mehrfach das Tierwohl hintenangestellt, als es darum ging, industriellen Fleischbetrieben größtmögliche Freiheiten bei Zucht und Tötung zu geben. Selbst kleinsten wirtschaftlichen Nachteilen wurde in der Vergangenheit mehr Gewicht beigemessen als dem Tierwohl. So entsteht der Eindruck, dass in dieser Entscheidung, wo es um die Bedarfe von religiösen Minderheiten geht, das Tierwohl nur vorgeschoben ist.“