Verehrte Muslime!
„Mahramiyya“ ist ein wichtiger Begriff. Er beinhaltet Vertraulichkeit, den Schutz persönlicher Umstände und die Wahrung eines eigenen Raumes – kurz: die Privatsphäre. Das Recht auf Privatsphäre ist ein wichtiges Merkmal des Islams, ganz gleich ob auf persönlicher oder gesellschaftlicher Ebene. Dieses Recht ist heutzutage auch in vielen Grundgesetzen verankert. Im Islam gilt das Recht auf Privatsphäre für jeden Menschen und ist unantastbar.
Im Koran heißt es: „O ihr, die ihr glaubt! Betretet nicht Häuser, die nicht die eueren sind, bevor ihr um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner begrüßt habt. Dies ist besser für euch; vielleicht lasst ihr euch ermahnen.“[1]
Liebe Geschwister!
Es ist grundlegend für eine Gesellschaft, dass die Rechte jedes Einzelnen gewahrt werden. Nur so kann für ein positives Miteinander, Frieden und Sicherheit gesorgt werden. Beispielweise zählt der persönliche Wohnraum zu den wichtigsten Privatbereichen des Menschen. Unser geliebter Prophet ﷺ sagte: „Es ist niemandem gestattet, ohne Erlaubnis in ein Haus hineinzusehen. Tut er das, ist das so, als ob er es betreten hätte.“[2] Die Privatsphäre anderer zu achten, ist also mindestens so wichtig wie die eigene.
Verehrte Muslime!
Auch die Beziehung zwischen Eheleuten ist intim und privat. Unser Prophet ﷺ sagte: „Der schlimmste Mensch am Jüngsten Tag ist bei Allah der, der die Intimität mit seiner Frau teilt, und danach ihr Geheimnis offenlegt.“[3] Das heißt, dass unsere Familiengeheimnisse ein Leben lang bewahrt gehören und niemals offengelegt oder weitererzählt werden dürfen. Dazu gehört auch alles, was unseren Körper angeht. Mann und Frau müssen die eigene körperliche Integrität und die des Ehepartners bewahren. Genau aus diesem Grund ist auch die Bedeckung für alle gläubigen Muslime, Mann und Frau, eine Pflicht.
Liebe Geschwister!
Die Privatsphäre gilt nicht nur für unser Zuhause, sondern umfasst auch andere Bereiche. Zum Beispiel die sozialen Medien. Auch im Internet sind wir verpflichtet, unsere Privatsphäre zu schützen. Unsere Ehepartner, Kinder und unsere persönlichen Momente sollten nicht offengelegt werden. Dasselbe gilt für die Privatsphäre anderer.
Mögen wir zu denjenigen gehören, die die Wichtigkeit der Privatsphäre verstehen und sowohl ihre eigene als auch die Privatsphäre anderer schützen. Âmîn.
[1] Sure Nûr, 24:27
[2] Tirmizî, Salât, 148
[3] Muslim, Nikâh, 123, 124