„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) fördert die weitergehende Ausgrenzung von Musliminnen in ihrem Bemühen, sich mit einem Beruf selbstbestimmt zu entfalten“, so Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein Urteil des EuGH, wonach Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen das Tragen des Kopftuchs verbieten dürfen. Yazıcı weiter:
„Wieder einmal wurden muslimische Frauen mit einer Entweder-oder-Entscheidung konfrontiert, die ihren Glauben oder ihre Arbeit infrage stellt. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von Musliminnen, die ohnehin mehrfach von Diskriminierung betroffen sind. Sie werden noch ein Stück weiter ausgegrenzt.
Auch die Begründung der Richter überzeugt nicht. Diese Entscheidung hätte genauso gut im Sinne der Klägerin fallen können. Muslimischen Frauen, die sich ein selbstbestimmtes Leben durch einen Beruf und ein Einkommen ermöglichen möchten, stehen nun erhebliche Ängste gegenüber.
Das europäische Gericht hat erneut eine Chance verpasst, den pauschalen Kopftuchverboten einen Riegel vorzuschieben. Denn die weiterreichenden gesellschaftlichen Folgen dieser Fälle sind bedeutsamer als die unmittelbaren Konsequenzen für die Betroffenen. Denn sie senden ein fatales Signal in die Öffentlichkeit: Muslimische Frauen mit Kopftuch gehören nicht in den Arbeitsmarkt.